Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungs- und Teilhabepaket

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Das Bildungspaket steht für Kinder und Jugendliche zur Verfügung, wenn sie oder ihre Eltern

  • Arbeitslosengeld  II
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag zum Kindergeld nach § 6a BKGG
  • Wohngeld
  • oder Asylbewerberleistungen

beziehen oder beantragt haben.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine Ausnahme gilt im Bereich Kultur, Sport und Freizeit. Hier liegt die Altersgrenze bei Vollendung des 18. Lebensjahres.

Jugendliche, die eine berufsbildende Schule besuchen und eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keinen Anspruch auf die Leistungen.

 

Übersicht:

Formulare und Informationen zu diesem Produkt:

 

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